Griesson - de Beukelaer: Klarheit für Werk Kempen

Interessensausgleich, Freiwilligenprogramm und Sozialplan stehen / Verlagerung nach Kahla wird bis Ende 2020 stattfinden

Klarheit für die 270 Beschäftigen von Griesson - de Beukelaer (GdB) im Werk Kempen: Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung haben sich nach intensiven Gesprächen über alle wesentlichen Punkte der schrittweisen Verlagerung der Produktion von Kempen in das thüringische Kahla verständigt und die Ergebnisse der Verhandlungen im Rahmen einer Betriebsversammlung am heutigen Tag in Kempen den Mitarbeitern vorgestellt. 

Kernelemente der verbindlichen Vereinbarung sind ein Freiwilligenprogramm und ein Sozialplan. Das Freiwilligenprogramm konkretisiert die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung an einem der anderen GdB-Standorte. Das bis September 2019 geltende Angebot sieht unter anderem eine Wechselprämie, Ausgleichszahlungen für tatsächliche Aufwendungen (u.a. Umzugskosten) und einen 24-monatigen Sonderkündigungsschutz vor. 
Für Beschäftigte, die nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, hat GdB eine Abfindungsvereinbarung getroffen, die neben der Abfindungssumme eine zusätzliche Freiwilligenprämie, mindestens aber einen Sockelbetrag, und eine „Turboprämie“ beinhaltet. Für ältere und rentennahe Jahrgänge wurden separate Lösungen erarbeitet: bei rentennahen Jahrgängen eine sogenannte Altersabfindung plus Freiwilligenprämie, bei älteren Beschäftigten alternativ zur Aufhebung mit Abfindungszahlung ein Altersteilzeitvertrag mit maximaler Laufzeit von drei Jahren. Ein weiterer Baustein des Freiwilligenprogramms ist eine von GdB finanzierte Transfergesellschaft, in die Beschäftigte für maximal 12 Monate wechseln können. Sie organisiert unter anderem Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungen, unterstützt bei der Jobsuche und dem Bewerbungsprozess.

Parallel haben sich Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung auf Eckpunkte eines Sozialplanes verständigt. Dieser greift, wenn sich Beschäftigte gegen die Angebote aus dem Freiwilligenprogramm entscheiden und beinhaltet neben einer Abfindungsregelung auch eine Härtefallregelung. 
„Durch ein, mit der Arbeitnehmervertretung vereinbartes, angemessenes Freiwilligenprogramm mit Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und einen fairen Sozialplan werden die Folgen des notwendigen Verlagerungsprozesses abgemildert. Damit wird eine Phase der Unsicherheit beendet und Klarheit für alle unsere Mitarbeiter geschaffen“, kommentiert GdB-Gesellschafter Andreas Land die Einigung.

Im Zuge der geplanten Maßnahme soll die Verlagerung der Produktion ins thüringische Kahla in drei Schritten bis 2020 erfolgen. Nach jetzigem Stand würden die ersten Arbeitsplätze in Kempen im Februar 2020 entfallen. Im November 2018 hatte GdB diesen Schritt angekündigt, da notwendige Investitionen in neue, flexible und effizientere Produktionslinien sowie in weitere Logistikkapazitäten aufgrund der baulichen Gegebenheiten am Standort Kempen nicht nachhaltig wirtschaftlich realisierbar wären. Der Standort und Teile der technischen Infrastruktur im Werk Kempen existieren bereits seit 1955. 

2018 erwirtschaftete Griesson - de Beukelaer mit etwa 2100 Beschäftigten einen Umsatz in Höhe von 506 Mio. Euro und gehört damit zu den führenden Gebäckherstellern in Europa. 

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